BBBEATA BRASERSTAATLICH ANERKANNTE ÜBERSETZERIN

POLNISCH ↔ DEUTSCH · NRW

Wichtige Dokumente.
Jedes Wort zählt.

Beglaubigte Übersetzungen mit persönlicher Betreuung. Für Ihre behördlichen, beruflichen und privaten Anliegen.

Berufserfahrung seit 1988

01 / 04 Vom Gespräch zum Dokument
1988 Berufserfahrung seit 1988◇Schriftliche Übersetzungen PL ↔ DE⌖Nordrhein-Westfalen

MEINE LEISTUNGEN

Ihr Anliegen.
Die richtigen Worte.

Von persönlichen Unterlagen bis zu beruflichen Nachweisen: Umfang, Preis und Termin vereinbaren wir vor Beginn.

KLARE VEREINBARUNGEN

Von der Anfrage zur Übersetzung.

01

PDF-Scans senden

Bitte senden Sie gut lesbare Scans aller Seiten, die Zielsprache, den Verwendungszweck und Ihren Terminwunsch.

02

Angebot erhalten

Nach Durchsicht erhalten Sie ein individuelles Angebot. Auch die Übergabeform stimmen wir gemeinsam ab.

03

Auftrag bestätigen

Die Bearbeitung beginnt nach Vereinbarung der Bedingungen. Ihre Anfrage ist noch keine Beauftragung.

▤ Für Angebote bitte ausschließlich PDF-Scans
Beata Braser
BEATA BRASERStaatlich anerkannte ÜbersetzerinBerufserfahrung seit 1988

ÜBER MICH

Seit 1988
im Übersetzerberuf.

Mein Name ist Beata Braser. Ich fertige schriftliche Übersetzungen für die Sprachkombination Polnisch–Deutsch an, darunter beglaubigte Dokumentübersetzungen. Mein Angebot richtet sich an Menschen mit Anliegen zwischen Polen und Deutschland, insbesondere in Nordrhein-Westfalen.

Zu meiner Ausbildung gehören das Germanistikstudium an der Katholischen Universität Lublin und eine staatlich anerkannte Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf.

Von der ersten Anfrage an bin ich Ihre direkte Ansprechpartnerin. Vor Beginn vereinbaren wir Umfang, Termin und Übergabeform der Übersetzung.

Ausbildung und Befugnis

  • Germanistik — Katholische Universität Lublin
  • Staatlich anerkannte Prüfung / Zeugnis für Übersetzer — IHK Düsseldorf
  • Ermächtigung als Übersetzerin — Oberlandesgericht Hamm
3162 E - 1.818

VOR IHRER ANFRAGE

So bereiten Sie
Ihre Unterlagen vor.

  1. Gut lesbare Scans ausschließlich als PDF — bitte keine Fotos
  2. Alle Seiten, auch Rückseiten mit Stempeln und Vermerken
  3. Zielsprache und gewünschter Fertigstellungstermin
  4. Empfangende Institution und deren Vorgaben

FAQ

Gut zu wissen

In welchem Format sende ich Dokumente?+

Bitte ausschließlich gut lesbare Scans als PDF, keine Fotos. Alle Seiten, Stempel und Vermerke müssen vollständig erkennbar sein.

Benötigen Sie das Original?+

Ob ein Original erforderlich ist, klären wir nach Durchsicht der Unterlagen und vor Beginn der Bearbeitung.

Wie lange dauert eine Übersetzung?+

Das hängt von Umfang, Fachgebiet und Verfügbarkeit ab. Den möglichen Termin nenne ich Ihnen im individuellen Angebot.

Akzeptiert die Behörde die Übersetzung?+

Bitte erfragen Sie die Vorgaben direkt bei der empfangenden Stelle und senden Sie diese mit. Darauf stimmen wir Umfang und Form ab.

Was unterscheidet eine beglaubigte von einer einfachen Übersetzung?+

Eine beglaubigte Übersetzung enthält eine Bestätigung durch eine entsprechend befugte Übersetzerin oder einen Übersetzer. Welche Form erforderlich ist, klären Sie bitte mit der empfangenden Stelle.

Kann ich eine Übersetzung per E-Mail beauftragen?+

Ja. Senden Sie bitte PDF-Scans für ein Angebot. Vor der Beauftragung stimmen wir die Bedingungen und die eventuell erforderliche Vorlage von Originalen ab.

Wie erhalte ich die fertige Übersetzung?+

Die Übergabeform vereinbaren wir vor Beginn unter Berücksichtigung der Vorgaben des Empfängers.

SPRECHEN WIR ÜBER IHRE UNTERLAGEN

Der erste Schritt?
Eine kurze Nachricht.

Bitte fügen Sie PDF-Scans bei und nennen Sie Zielsprache, empfangende Stelle und gewünschten Termin.