Impressum
Stand: 17. Oktober 2026
Angaben gemäß § 5 DDG
Beata BraserSeilandstr. 106
59379 Selm
Deutschland
Telefon: +49 170 / 692 91 02
E-Mail: beatajabr@aol.com
Weitere E-Mail: beata-jb@t-online.de
Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte Übersetzerin
Ermächtigte Übersetzerin für die polnische Sprache
Staat der Verleihung: Bundesrepublik Deutschland
Sprachkombination: Polnisch–Deutsch.
Aktuellen Wortlaut und Geltungsumfang der Berufsbezeichnung und Ermächtigung vor Veröffentlichung mit der Urkunde abgleichen.
Ermächtigung und zuständige Behörde
Die Ermächtigung als Übersetzerin wurde nach den von Beata Braser mitgeteilten Angaben durch das Oberlandesgericht Hamm erteilt.
Geschäftszeichen: 3162 E - 1.818.
Oberlandesgericht HammHeßlerstraße 53
59065 Hamm
Deutschland
www.olg-hamm.nrw.de
poststelle@olg-hamm.nrw.de
Dies ist die Angabe zum erteilenden Gericht. Die aktuell zuständige Zulassungs- beziehungsweise Aufsichtsbehörde ist anhand der aktuellen Urkunde und § 36 JustG NRW zu bestätigen und hier ausdrücklich zu benennen. Eine heutige Zuständigkeit des OLG Hamm wird aus der früheren Erteilung nicht pauschal abgeleitet.
Berufsrechtliche Regelungen
Für ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer in Nordrhein-Westfalen gelten insbesondere die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen (Justizgesetz Nordrhein-Westfalen – JustG NRW), darunter § 33 (Übersetzerinnen und Übersetzer), § 34 (Bestätigung der Übersetzung) und § 36 (Zuständigkeit).
Die Regelungen sind in der amtlichen Sammlung RECHT.NRW.DE – Justizgesetz Nordrhein-Westfalen zugänglich.
Öffentliches Verzeichnis
Die Justizverwaltungen führen eine gemeinsame Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank für die Recherche nach allgemein beeidigten, öffentlich bestellten beziehungsweise ermächtigten Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern.
Der persönliche Eintrag von Beata Braser einschließlich seines aktuellen Status ist vor Veröffentlichung zu prüfen. Der allgemeine Verzeichnislink ersetzt keinen bestätigten persönlichen Eintrag.
Steuer- und Registerangaben
Eine gegebenenfalls erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG oder Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO ist noch mitzuteilen. Ebenso sind eine etwaige Registereintragung, abweichende rechtliche Anbieterbezeichnung oder Kammerzugehörigkeit zu klären. Es werden keine Nummern oder Mitgliedschaften ohne Bestätigung eingetragen.
